Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, die die Parlamente am 10.12.2021 durchgepeitscht haben, enthält unter anderem die definitive Verlängerung der Übergangsfrist für die Masernimpfpflicht bis zum 31.07.2022. Hier ein Text dazu von Fachanwalt Jan Matthias Hesse.
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Der Bundestag hat - fast unbemerkt, weil gut versteckt im Gesetzespaket zur Fortgeltung der "epidemischen Lage erheblicher Schlagseite" - beschlossen, die Nachweisfrist für die Masernimmunität vom 31.07. auf den 31.12.2021 zu verlängern (Dt. Bundestag 04.03.2021, Bundestagsdrucksache 19/27291, S. 14).
Betroffen von dieser Fristverlängerung sind alle, die bereits am 01.03.2020 in der aktuellen Form der Betreuung waren und diese bis zum 31.12.2021 nicht wechseln. Im Falle eines Betreuungswechsels (neu in die KiTa, Schulwechsel, ...) ist der Nachweis unverändert mit dem ersten Betreuungstag zu führen.
Der Bundestagsbeschluss kam einen Tag, bevor der Bundesrat eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2022 als Beschlussvorlage berät.
... auch wenn der Blick auf die Meldezahlen in Deutschland dies nahelegt:
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Neben den massiven Einschränkungen zentraler Grundrechte ist vor allem auch der vorgegebene frühe Impfzeitpunkt der de facto Masern/Mumps/Röteln-Impfung einer der Hauptkritikpunkte am "Masernschutzgesetz" (MSG).
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Die Befürchtungen Vieler, das so genannte Masernschutzgesetz sei nur der Einstieg in ein (zumindest beim Impfen) totalitäreres Gesundheitssystem, erhalten mit einem Interview von Hans-Iko Huppertz, dem Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin eV, neue Nahrung (Medical Tribune 2020).
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