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Das Deutsche Ärzteblatt widmete im März die Titelgeschichte einer Ausgabe im weitesten Sinne der Impfberatung. Um eine neue Kampagne der Impfpromotion unter dem Titel "Ich bin geimpft. Und Sie? Lassen Sie uns reden!" vorzustellen, durften sich im Zentralorgan der deutschen Ärzteschaft ausgewiesene Fachleute wie der bekennende (Klinik-)Clown und Fernsehmoderator (und Arzt) v. Hirschhausen dieses nicht ganz einfachen Themas annehmen.
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Eine Impfung erfüllt aus juristischer Sicht – wie jede andere eingreifende ärztliche Maßnahme auch – zunächst einmal den Tatbestand einer Körperverletzung. Dies hat ein bis heute gültiges Grundsatzurteil des Reichsgerichtes im Jahre 1894 unzweideutig festgestellt.
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Das wissenschaftliche Projekt Leitlinienwatch, das die Transparenz medizinischer Leitlinien in Hinsicht auf etwaige Interessenkonflikte untersucht, hat dies auch für die Impfempfehlungen der STIKO getan - und es zeigt sich: da ist noch viel Luft nach oben.
Weiterlesen: Transparenz bei der STIKO - noch viel Luft nach oben...
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... findet zumindest STIKO-Mitglied Prof. Dr. Dr. Sabine Wicker zusammen mit der IKK Südwest.
Weiterlesen: Was "Kontra" beim Thema Impfen darf, entscheiden wir....
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In der juristischen Fachzeitschrift Medizinrecht setzt sich der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Rüdiger Zuck mit der öffentlichen Impfempfehlung für die Masernimpfung auseinander (Zuck 2017) und kommt zu für die STIKO und das RKI verheerenden juristischen Schlussfolgerungen: