Antikörper-Tests sind seit Jahrzehnten der medizinische Goldstandard, wenn es darum geht, eine überstandene Infektionskrankheit nachzuweisen, vulgo: genesen zu sein. Dass die Politik dies bei COVID von Anfang an willkürlich nicht gelten ließ, ist einer der beeindruckendsten Schildbürger-Streiche der Pandemiestrategie. Dennoch kommt der AK-Bestimmung mittlerweile in bestimmten Situationen eine Bedeutung zu...

Wer im Deutschland des 3G/2G/2Gplus/2Gplusplus-Wahnsinns das G für "genesen" in Anspruch nehmen kann, ist in der SchAusnahmV klar geregelt - der "Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV)" (ja, so etwas gibt es im Jahr 2021) ...

Dort heißt es in § 2 (Hervorhebung von mir):

"Im Sinne dieser Verordnung ist:

[.…]

4. eine genesene Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist,

5. ein Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, […]"

Streng Schilda-kohärent ist hier also nur die PCR, nicht aber ein Antikörper-Nachweis entscheidend für das begehrte "G".

Erst seit Oktober vergangenen Jahres taucht jedoch - erst schamhaft versteckt in Fußnoten, jetzt aber ganz öffentlich in der Übersicht - in den STIKO-Empfehlungen zur COVID-Impfung ein neuer Status auf, "genesen light", sozusagen... .

Hier heißt es in tief beeindruckendem sprachlichen und medizinischen Widersinn:

"Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder durch den Nachweis von spezifischen Antikörpern erfolgen, die eine durchgemachte Infektion beweisen."
(Beschluss der STIKO zur 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung, EpiBull 2/2022)

Diesen gedanklichen salto mortale muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: "Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion... bewiesen durch den Nachweis von Antikörpern", aber: nicht genesen - dafür gibt es kein "G".

Es geht aber noch ein bisschen toller, denn dieses "zwar bewiesene durchgemachte Infektion, aber nicht genesen" hat - und jetzt wird es wichtig - neuerdings Konsequenzen für eine eventuelle COVID-Impfung.

STIKO EpiBull 2 22

Das heißt: bei positivem Antikörper-Nachweis reicht dann eine COVID-mRNA-Impfdosis für die Grundimmunisierung. Entscheidend ist, dass dies auch vom Paul-Ehrlich-Institut so festgelegt wurde:

PEI AK Nachweis

(PEI Dossier COVID-19 Impfnachweis, Abruf 11.01.2022)

Spätestens seit den unter Omikron wieder sehr hohen Infektions- (nicht: Krankheits-!)zahlen und dem oft unbemerkten Infektionsverlauf lohnt es also, vor einer aus welchen Gründen auch immer erwogenen COVID-Impfung die SARS-CoV-2-Antikörper bestimmen zu lassen, da ein positives Ergebnis die Anzahl der notwendigen Impfdosen (notwendig im Sinne von: vorübergehende Ausnahme von der sozialen Ausgrenzung) verringert

Die Bestimmung der Antikörper vor der Impfung ist vor allem bei Jungen und jungen Männern dringend anzuraten, weil das für diese Gruppe ohnehin sehr hohe Risiko einer Myokarditis nach mRNA-Impfstoffen speziell nach der dann überflüssigen zweiten Impfdosis noch einmal deutlich höher ist.

Wichtig: es geht hier nur und ausschließlich um "klassische Antikörper-Tests" - nicht um T-Zell-Immunität oder ähnliches....