Wieder einmal ermöglicht es das Deutsche Ärzteblatt in der zunehmenden Schmuddel-Rubrik „Medizinreport“, zu einem Impfstoff eine als solche unschwer zu erkennende, aber eben nicht deklarierte Werbeanzeige zu veröffentlichen (Roggendorf 2015)

- diesmal (im Vergleich zu den früheren einseitigen entsprechenden Darstellungen z.B. zur Pneumokokkenimpfung) noch verschärft dadurch, dass die Autorin unverhohlen zu einem off-label-use dieses Präparates aufrufen muss, da das beworbene Präparat (ein einzelnes Präparat eines einzelnen Herstellers übrigens) keine Zulassung besitzt.

Fast noch schwerer als dieser wissenschaftliche lapsus wiegt jedoch, dass - ebenfalls als Wiederholungsfall - die erheblichen Interessenskonflikte der Autorin zu diesem Thema mit keinem Wort erwähnt werden. Frau Roggendorf hat zu diesem Präparat schon im Januar 2015 veröffentlicht (Shouval 2015) - in einer Arbeit, die vom Hersteller des Impfstoffs finanziert wurde und deren Hauptautor Berater und Sprecher (!) eben dieser Firma ist.

Es ist mehr als peinlich, wie das selbsternannte publizistische Hauptorgan der deutschen Ärzteschaft hier die Minimalanforderungen wissenschaftlichen Veröffentlichens wiederholt mit Füßen tritt und sich zum Büttel der Pharmaindustrie macht.

Dr. med. Steffen Rabe, Kinder- und Jugendarzt, München
Keine Interessenskonflikte zum Thema Hepatitis B-Impfung
Mitglied bei:
Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.
MEZIS e.V.

Literatur:

Roggendorf H. Dtsch Arztebl 2015; 112(39): A-1575 / B-1311 / C-1281
Shouval D. Med Microbiol Immunol. 2015; 204: 57–68.

 

Beim Deutschen Ärzteblatt als Leserbrief eingereicht am 30.09.2015