"Wie - der BGH verbietet Masernviren???" - So oder ähnlich klingen Meldungen, die derzeit in "impfkritischen" so genannten "Infoportalen" verschiedenster Couleur und in entsprechenden (fake-) newslettern kursieren.

Der Hintergrund: ein Biologe hatte € 100.000 ausgelobt, wenn jemand ihm die Existenz von Masernviren - die er vehementt bestreitet - zu seinen Bedingungen (!) nachweisen könnte. Diese Bedingungen sahen unter anderem vor, dass dieser Nachweis mit nur einer einzigen wissenschaftlichen Publikation geführt werden müsse. Der ärztliche Kollege, der sich auf diese "Wette" einließ bemühte aber deren sechs, um seiner Meinung nach die Existenz von Masernviren zu belegen.

Nach anfänglichen Urteilen zu Gunsten des Arztes urteilte das OLG Stuttgart schon im Februar 2016 im Sinne des Biologen: dieser habe - und nur und ausschließlich hierauf bezieht sich das entsprechende Urteil - das Recht gehabt, die Bedingungen für seine "Auslobung" so zu gestalten, wie es ihm beliebe und er sei, weil es eben sechs und nicht eine Publikation sei(en), die den vermeintlichen Nachweis führen, nicht zahlungspflichtig (SZ 2016).

Das in den aktuell kursierenden fake news behauptete BGH-Urteil, das angeblich die Nicht-Existenz von Masernviren höchstrichterlich bestätigen soll, ist noch nicht veröffentlicht - UPDATE: und wird es auch nicht werden, weil es dieses Urteil anders als behauptet nicht gibt: der BGH hat die Befassung mit diesem Thema abgelehnt "weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat" (Ärztezeitung 2017). Damit ist das Urteil des OLG Stuttgart rechtskräftig.

Zur Frage der Existenz von Masernviren hat sich das OLG Stuttgart natürlich nicht geäußert.

Über diese rein juristische Fragestellung ("Darf jemand, der eine Belohnung auslobt, entscheiden, welche Bedingungen für deren Erhalt zu erfüllen sind?") hinaus hat dieser Disput jedoch einen hochinteressanten wissenschaftstheoretischen Aspekt:

Wie der renommierte deutsche Wissenschaftshistoriker und Philosoph Harald Walach détailiert nachweist, genügen die in diesem Zusammenhang von dem klagenden Arzt zitierten sechs Veröffentlichungen keineswegs heutigen wissenschaftlichen Standards und sind daher auch unabhängig von der zu Grunde liegenden juristischen Fragestellung wissenschaftlich nicht geeignet, die Existenz eines Masernvirus zweifelsfrei zu belegen (Walach 2017). Was, worauf Walach ausdrücklich hinweist, natürlich nicht bedeutet, dass es keine Veröffentlichungen gäbe, die dies täten (nur die vorgelegten sechs leisten dies eben nicht) und schon gar nicht, (wie es die eingangs zitierten "Quellen" interpretieren) dass die Existenz des Masernvirus widerlegt wäre. Auch hier gilt das berühmte, dem amerikanischen Astronomen Carl Sagan zugeschriebene Bonmot "Absence of evidence is not evidence of absence"....

 

Literatur

Ärztezeitung vom 25.01.2017. Abruf 25.04.2019.

OLG. Urteil vom 16.02.2016. AZ 12 U 63/15. Abruf 23.01.2017

SZ vom 17.02.2016. Abruf 23.01.2017

Walach H. Methodenlehre für Anfänger- Teil 17. Abruf 18.03.2017