Jetzt macht die Bundesregierung also Ernst: nachdem Eltern schon seit einigen Jahren bei der KiTa-Anmeldung ihrer Kinder eine Impfberatung (nicht: eine Impfung!) nachweisen müssen, plant Gesundheitsminister Gröhe jetzt, die ebenfalls schon lange möglichen Strafen bei einer Weigerung der Eltern auch anzuwenden.

Als quasi Impfberatungs-Politessen sollen hier die KiTas selber instrumentalisiert werden, die nach entsprechenden Gesetzesänderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG), dem Präventionsgesetz (PrävG) und einem neuen "Epidemiologie-Gesetz" (Bundestag 2017) verpflichtet werden, nicht impfberatene Eltern den Gesundheitsbehörden anzuzeigen, damit jene diese Eltern dann zur Beratung einbestellen bzw. ein Bußgeld von bis zu € 2500 verhängen können.

 

Bei diesem Vorgehen könnten sich mehrere Punkte als problematisch herausstellen

   erstens die Frage, ob die in den meisten deutschen (Kinder-) Arztpraxen übliche Form der Impfberatung durch das Aushändigen von Broschüren des pharmanahen Deutschen Grünen Kreuzes den Ansprüchen des IfSG, § 34, Absatz 10a genügt.

   zweitens die neue Anforderung an die Ärztin/den Arzt, diese Impfberatung unabhängig von der durchgeführten Impfung zu dokumentieren - der Verweis auf den Impfpass, den die KiTas in der Regel einsehen wollen ("geimpft heißt ja automatisch aufgeklärt"), hilft hier nicht, denn dieser muss als medizinisches Dokument den KiTas ausdrücklich nicht vorgelegt werden (genauso wenig wie das U-Heft.... - beide enthalten medizinische Informationen, die dem Datenschutz unterliegen und die KiTas schlicht nichts angehen). Dies ist für die Ärztin/den Arzt vor allem auch deswegen heikel, weil eine Impfberatung als eigenständige Leistung in den deutschen Gebührenordnungen für Ärzte nicht vorgesehen ist - sie ist nur im Zusammenhang mit einer dann auch stattfindenden Impfung abzurechnen.... (!).

   drittens belastet der Staat hier das unentbehrliche Vertrauensverhältnis zwischen KiTas und Eltern, indem erstere zu gesundheitspolitischen Hilfspolizisten umfunktioniert werden. Dieses Problem scheint auch den KiTas allmählich klar zu werden... (Merkur 2017)

 

Als einen ersten pragmatischen Lösungsansatz dieses Dilemmas können Sie hier ein Formular herunterladen, das eine doppelte Funktion hat:

   im oberen Teil kann die Ärztin/der Arzt Ihres Vertrauens all die Dinge dokumentieren, die nach der aktuellen Gesetzgebung die KiTa wirklich etwas angehen - in einer datenschutzrechtlich einwandfreien Form.

   im unteren Teil, den abzutrennen Eltern frei steht, könnten Eltern gegebenenfalls die zuständigen Gesundheitsbehörden darauf hinweisen, dass sich die Ärztin/der Arzt ihres Vertrauens nicht bereit erklärte, die Impfberatung als eigenständige, von einer Impfung unabhängige Leistung durchzuführen oder zu dokumentieren.

 

Eine kurze Stellungnahme zu dem Thema, um die der SWR mich ersuchte und die am 26.05.2017 auf SWR aktuell ausgestrahlt wurde können Sie hier nachzuhören.

 

Was KiTas (zumindest bayerische KiTas) in ihren Formularen überhaupt wie fragen dürfen und was Eltern beantworten müssen finden Sie hier zusammengestellt.

 

Literatur

Bundesgesundheitsministerium. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten. Abruf 31.05.2017

Bundestag. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten. Abruf 26.05.2017

Infektionsschutzgesetz. Gesetze im Internet. Abruf 26.05.2017

Merkur.de vom 29.05.2017. Abruf 30.05.2017